Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,5276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 78 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 1; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a; StAG § 8; StAG § 10
Wechsel der Behördenzuständigkeit während des Gerichtsverfahrens - rewis.io
Anspruch auf Einbürgerung, Behördenzuständigkeit aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers, Wechsel der örtlichen Behördenzuständigkeit während des Gerichtsverfahrens, fehlender Verpflichtungsanspruch gegenüber örtlich unzuständiger Behörde
Verfahrensgang
- VG München, 13.05.2020 - M 25 K 19.573
- VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376
Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.). - BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11
Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376
Die Zuständigkeit liegt nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Alt. 1 VwVfG analog (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 5.11 - BVerwGE 142, 195 Rn. 18 f.) beim örtlich zuständigen Bezirk des Landes Berlin (§ 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AZG i.V.m. Nr. 3 Abs. 2 ZustKat AZG), da der Kläger dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; die zweite Alternative dieser Vorschrift käme nur dann zur Anwendung, wenn der Kläger keinerlei gewöhnlichen Aufenthalt hätte. - VGH Bayern, 18.01.2021 - 10 C 20.2800
PKH-Beschwerde in aufenthaltsrechtlicher Angelegenheit
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376
Eine Zuständigkeitsregelung nach § 3 Abs. 3 VwVfG analog (wortgleich mit Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG bzw. anwendbar gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG BE), an die aufgrund der Umstände des vorliegenden Falls möglicherweise zu denken gewesen wäre (vgl. zur Anwendbarkeit bei einem Wechsel der sog. Verbandskompetenz BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 10 C 20.2800 - juris Rn. 7 m.w.N.), wurde offenkundig nicht getroffen.