Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5276
VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376 (https://dejure.org/2022,5276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376 (https://dejure.org/2022,5276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2022 - 5 ZB 20.1376 (https://dejure.org/2022,5276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,5276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 78 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 1; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a; StAG § 8; StAG § 10
    Wechsel der Behördenzuständigkeit während des Gerichtsverfahrens

  • rewis.io

    Anspruch auf Einbürgerung, Behördenzuständigkeit aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers, Wechsel der örtlichen Behördenzuständigkeit während des Gerichtsverfahrens, fehlender Verpflichtungsanspruch gegenüber örtlich unzuständiger Behörde

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376
    Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376
    Die Zuständigkeit liegt nunmehr gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Alt. 1 VwVfG analog (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 1 C 5.11 - BVerwGE 142, 195 Rn. 18 f.) beim örtlich zuständigen Bezirk des Landes Berlin (§ 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AZG i.V.m. Nr. 3 Abs. 2 ZustKat AZG), da der Kläger dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; die zweite Alternative dieser Vorschrift käme nur dann zur Anwendung, wenn der Kläger keinerlei gewöhnlichen Aufenthalt hätte.
  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 10 C 20.2800

    PKH-Beschwerde in aufenthaltsrechtlicher Angelegenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2022 - 5 ZB 20.1376
    Eine Zuständigkeitsregelung nach § 3 Abs. 3 VwVfG analog (wortgleich mit Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG bzw. anwendbar gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG BE), an die aufgrund der Umstände des vorliegenden Falls möglicherweise zu denken gewesen wäre (vgl. zur Anwendbarkeit bei einem Wechsel der sog. Verbandskompetenz BayVGH, B.v. 18.1.2021 - 10 C 20.2800 - juris Rn. 7 m.w.N.), wurde offenkundig nicht getroffen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht